Empfehlung für eine patientenorientierte, spezialisierte ambulante Palliativversorgung
Positionspapier der AG „Ambulante Palliativversorgung“ aus Nordrhein zum vorgesehenen bundeseinheitlichen Rahmenvertrag für die Durchführungen der Leistungen nach § 37b SGB V
Ambulante Palliativversorgung in Nordrhein: Was wurde erreicht?
In Nordrhein gibt es seit langem ein hohes Engagement von Haus- und Palliativärzten, Pflegediensten, ambulanten Hospizdiensten, Krankenkassen und der Kassenärztlichen Vereinigung in der ambulanten Palliativversorgung. Mit dem seit 2005 geltenden Palliativpflegevertrag und den 2006 geschlossenen Verträgen zur allgemeinen ambulanten Palliativversorgung (AAPV) ist es innerhalb weniger Jahre gelungen, ein Versorgungsnetz in ganz Nordrhein aufzubauen. Auch die SAPV konnte durch den ab 2009 geltenden Rahmenvertrag nahezu flächendeckend ausgebaut werden. Da neben der AAPV und SAPV noch Leistungen der palliativen Regelversorgung auf der Basis des einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) erbracht werden, ruht die ambulante Palliativversorgung in Nordrhein auf drei Säulen.