Positionierung des Verbunds der SAPV-Teams Nordrhein e.V. zum Paragraf 217 StGB und der angestrebten Neuregelung der Suizidbeihilfe
Im Zentrum der palliativen Arbeit der SAPV-Teams stehen schwerstkranke und sterbende Menschen und deren Familien. Die Teams arbeiten multiprofessionell und beziehen ergänzend weitere Leistungserbringer in ihre Arbeit ein. Dies ermöglicht ihnen, auch Patienten mit schwerer Symptomlast und einem hohen Versorgungsbedarf in gewohnter häuslicher Umgebung würdevoll bis zum Versterben zu begleiten.
Aus ihrem täglichen Tun und dem Wissen um die Möglichkeiten der palliativen Versorgung heraus, halten es die im VSTN e.V. zusammengeschlossenen SAPV-Teams für wichtig, bei allen sicherlich bestehenden unterschiedlichen ethischen und spirituellen Vorstellungen gemeinsam zu verdeutlichen, dass sie die Beihilfe zum Suizid nicht als Aufgabe der Hospiz- und Palliativversorgung sehen. Neben der gewünschten Sicherung der Autonomie der selbstbewusst handelnden starken Person geht von der Legalisierung der geschäftsmäßig organisierten Beihilfe zur Selbsttötung eine besondere Gefährdung der Selbstbestimmung kranker, schwacher und abhängiger Menschen aus. Hier ist vor der Beihilfe zum Suizid eine umfangreiche, aufsuchende palliativmedizinische und palliativpflegerische sowie psychosoziale - aber auch ökonomische Fragen umfassende - Beratung erforderlich.